Warum diese Seite existiert
Wir beraten Unternehmen dabei, künstliche Intelligenz verständlich und rechtssicher einzusetzen. Dann legen wir auch bei uns selbst offen, was wir von anderen erwarten.
Diese Seite listet auf, welcher Bestandteil dieser Website mit welchem Werkzeug entstanden ist - und welcher nicht. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht für diese Website nicht; wir halten die Offenlegung trotzdem für den ehrlicheren Weg.
Wo KI im Spiel war, benennen wir zusätzlich, was Menschen daran entschieden haben. Denn das ist der Punkt, auf den es ankommt: Werkzeuge erzeugen Vorschläge, verantworten aber nichts.
Was mit KI erzeugt wurde
| Element | Werkzeug | Menschlicher Anteil |
|---|---|---|
| Logo und Wortmarke | Stitch | Auswahl, Anpassung, Freigabe |
| Icons und Piktogramme | Claude Code | Auswahl und Freigabe |
| Blog-Illustrationen | Claude Code | Motivvorgabe und Freigabe |
| Texte | Claude Code | Vollständig gelesen, geprüft, mehrfach nachgeschärft; inhaltliche Entscheidungen und Freigabe bei uns |
| Hero-Hintergrundvideo | Ausgangsbild ChatGPT, Animation Google Veo 3 | Bildidee, Auswahl, Freigabe |
Die Texte dieser Website wurden mit Claude Code entworfen. Jeder Text wurde vollständig gelesen, fachlich geprüft und in mehreren Runden nachgeschärft - inhaltliche Entscheidungen, Korrekturen und Freigaben liegen bei uns, auch dort, wo wir die Ausformulierung einer Änderung wieder dem Werkzeug überlassen haben.
Was nicht KI ist
Die Porträtfotos von Jan Schulz und Stefan Schmitt sind echte Fotografien, aufgenommen von einem externen Fotografen. Sie sind nicht KI-generiert und nicht KI-verändert. Wir halten das für die wichtigste Angabe auf dieser Seite: Wer auf unseren Bildern zu sehen ist, existiert.
Einordnung nach der KI-Verordnung
Kein Chatbot, keine Direktinteraktion
Diese Website enthält kein KI-System, mit dem Sie interagieren - kein Chatbot, kein Assistent. Die Informationspflicht nach Artikel 50 Absatz 1 der KI-Verordnung greift deshalb nicht. Sollte sich das ändern, ändern wir diese Seite mit.
Maschinenlesbare Kennzeichnung liegt beim Anbieter
Die Pflicht, KI-erzeugte Inhalte maschinenlesbar zu markieren, richtet sich nach Artikel 50 Absatz 2 an die Anbieter der KI-Systeme - nicht an uns als Betreiber. Bei unserem Hero-Video ist sie erfüllt: Es trägt eine von Google signierte Kennzeichnung.
Kein Deepfake
Die Offenlegungspflicht für Betreiber nach Artikel 50 Absatz 4 gilt für Deepfakes. Ein Deepfake setzt voraus, dass Inhalte existierenden Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen könnten. Unser Hero-Video zeigt eine abstrakte glühende Stahlkugel - keine Personen, keine realen Orte, keine reale Szene.
Texte mit redaktioneller Verantwortung
Die Offenlegungspflicht für KI-erzeugte Texte betrifft Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren - das sind unsere Seiten nicht. Und selbst wo sie greift, entfällt sie, wenn Menschen die Inhalte prüfen und redaktionell verantworten. Auch das ist hier der Fall.